Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme zum elektronischen Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät

Digitalisierung, insbesondere wenn sie Vereinfachungen für Bürgerinnen und Verwaltung bringt, ist gut und begrüßenswert. Dies gilt aber nur unter dem Vorbehalt, dass sie auch gut gemacht ist. Im vorliegenden Gesetzentwurf sind sowohl Nutzen als auch Umsetzung fragwürdig. Der Gesetzestext sieht Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz (eIDKG) sowie im Aufenthaltsgesetz vor. Es soll für natürliche Personen und Inhabende eines eID-Ausweisdokumentes die Möglichkeit geschaffen werden, Speicher- und Verarbeitungsbereiche eines „mobilen Endgerätes“ für die eID-Funktion zu nutzen.

- Markus Drenger , Constanze Kurz , Rainer Rehak , Lilith Wittmann

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass hier eine Basistechnologie ohne ausreichende Konzeption und umfassende Planung eingeführt werden soll. Eine fundiertere Begründung für diese Mängel folgt weiter unten. Des weiteren gab es keine Bürgerbeteiligung, etwa im Rahmen des Open-Government-Partnership-Prozesses. Auch im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesinnenministeriums sind nur zwei öffentliche Stellungnahmen des VITAKO e. V. sowie des GDV dokumentiert. Es ist nicht öffentlich einsehbar, ob und welche weiteren Gruppen und Verbände angehört wurden.

Wir möchten auch auf folgendes hinweisen: Eine angemessene Frist für die Kommentierung des Gesetzentwurfes war auch diesmal nicht vorgesehen. Im Übrigen sind wir der Meinung, dass gerade zivilgesellschaftlichen Organisationen künftig längere Kommentierungsfristen eingeräumt werden müssen.

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