Verfassungsbeschwerde gegen Überwachung im Hessischen Polizeigesetz – Spendenaufruf

Das FIfF klagt gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der Humanistischen Union und der Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein-Main gegen den Staatstrojaner und die automatische Datenanalyse im Hessischen Polizeigesetz – Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung!
Seit dem 4. Juli 2018 ist in Hessen ein Polizeigesetz in Kraft, welches den Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch die Polizei erlaubt. Die Polizei kann IT-Sicherheitslücken geheim halten und sie für Überwachungsmaßnahmen ausnutzen, statt darauf hinzuwirken, dass die Sicherheitslücken geschlossen werden. Dies ist eine Verletzung des sogenannten IT-Grundrechts, das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme.
Darüber hinaus schafft das neue Gesetz die Grundlage für die Nutzung der Software Hessendata, mit der die hessische Polizei Menschen und ihr Umfeld durchleuchten kann. Hessendata vereint Daten aus zahlreichen Polizeidatenbanken, wertet aber auch externe Daten, z. B. aus sozialen Medien aus. Wer im Fokus einer automatischen Datenanalyse steht, wird schnell zum gläsernen Menschen: Durch die Verknüpfung zahlreicher Daten kann die Polizei umfassende Persönlichkeitsprofile erstellen. Das ist mit der Menschenwürde unvereinbar.
Mit dem Gesetzespaket vom 4. Juli 2018 wurde auch das Verfassungsschutzgesetz Hessen verschärft und der weitreichende Einsatz von verdeckten Ermittlern, die Ortung von Mobilfunkgeräten und die Überwachung von Reiserouten ermöglicht. Erhobene Daten kann der Verfassungsschutz nahezu voraussetzungslos an andere öffentliche Stellen und an ausländische Regierungen weiterleiten. Betroffene erfahren nur sehr selten, welche Daten über sie kursieren.
Die neuen Regelungen stellen schwere Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.
Dagegen müssen wir kämpfen!
[Das FIfF hatte sich bereits an der Anhörung im Hessischen Landtag beteiligt.](https://www.fiff.de/presse/pressemitteilungen/fiff-stellungnahme-zum-trojanereinsatz-durch-den-hessischen-verfassungsschutz-fiff-lehnt-hessentrojaner-ab.html „FIfF-Sachverständigenauskunft zum Trojanereinsatz durch den hessischen Verfassungsschutz - FIfF lehnt Hessentrojaner ab”) Nun werden wir in Kooperation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Humanistischen Union und dieDatenschützer Rhein-Main am 4. Juli 2019 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Polizeigesetz und das Verfassungsschutzgesetz Hessen einlegen. Für dieses Verfahren brauchen wir Ihre Hilfe: Mit Ihrer Unterstützung wollen wir 8.000 Euro sammeln, um dieses Verfahren zu finanzieren. (Sollte der Spendenbetrag die Kosten des Verfahren übersteigen, werden wir ihn für vergleichbare Projekte des FIfF für Frieden und Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft einsetzen.)
Bitte helfen Sie uns dabei – Freiheit lebt vom Mitmachen.
[Hier können Sie spenden](https://www.fiff.de/spenden.html „Spenden / Mitglied werden”) – bitte Kennwort Hessentrojaner angeben. Wir danken für die Unterstützung.
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Überwachung, Polizei und Geheimdienste
Die Überwachung der Bürger durch Geheimdienste und Polizei, aber auch die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten darf nur in einem engen rechtsstaatlichen Rahmen stattfinden. Hierzu gibt es Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für deren Einhaltung sich das FIfF einsetzt. Die Überwachung der Bürger durch Geheimdienste und Polizei, aber auch die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten darf nur in einem engen rechtsstaatlichen Rahmen stattfinden. Hierzu gibt es Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für deren Einhaltung sich das FIfF einsetzt.

Staatstrojaner
Durch das Ausnutzen und Offenhalten von Sicher­heits­lücken werden digitale Infrastrukturen und Nutzer:innen digitaler Systeme hohen Risiken ausgesetzt. Das FIfF lehnt das ab, da so das Recht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme verletzt wird. Durch das Ausnutzen und Offenhalten von Sicher­heits­lücken werden digitale Infrastrukturen und Nutzer:innen digitaler Systeme hohen Risiken ausgesetzt. Das FIfF lehnt das ab, da so das Recht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme verletzt wird.